- 2186 - 1291. März 2. Bei Glogau im Hause des Scholasticus Nicolaus. 6 non. Marcii. Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Glogau, beurkundet wiederholend die von seinem frater (Vetter) Herzog Heinrich (IV.) dem Bisthum Breslau (unter d. 23. Juni 1290) ertheilten Freiheiten, und nachdem ihn der Bischof Thomas daran erinnert, wie er (der Bisch.) bei dem Begräbnisse Heinrichs IV. den Bannfluch über Alle ausgesprochen habe, die jenen Freiheitsbrief verletzen würden, bestätigt er diese Freiheiten und gelobt zugleich im Namen seiner Nachfolger sie immer zu bewahren. Z.: wie in der vorhergehenden Urk. Aus den Acta Thome bei Stenzel Bisthums-Urk. S. 272. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |